Tierschutzgesetz: Bundesrat fordert Verbesserungen

Tierschutzgesetz: Bundesrat mahnt Verbesserungen an

Der Bundesrat hat im Zuge der aktuellen Reform des Tierschutzgesetzes die Bundesregierung aufgefordert, Rechtsunsicherheiten für Forschende abzubauen, die mit Tieren arbeiten. In seiner Sitzung am 5. Juli gab er eine umfangreiche Stellungnahme zur Änderung des Tierschutzgesetzes ab. Neben vielen Aspekten, die vor allem Tiere in der Landwirtschaft und Heimtiere betreffen, stimmten die Länder auch mehrheitlich der Beschlussvorlage des zuständigen Ausschusses für Kulturfragen zu.

Das Gebäude des Bundesrates. Foto: Bundesrat

Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat den Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt. Darin sind unter 
anderem Strafverschärfungen für das Töten von Tieren ohne einen sogenannten
„vernünftigen Grund“ vorgesehen (vgl. § 17 TierSchG).
Diese Regelungen betreffen auch die Wissenschaft, etwa bei der Frage, unter
welchen Umständen nicht
 verwendbare Tiere in Forschungseinrichtungen getötet werden dürfen. Die
wissenschaftlichen Organisationen und Fachgesellschaften hatten im Rahmen der
 Verbändeanhörung einen Gesetzesentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums kritisiert.
Die neuen Regelungen würden die bestehenden Rechtsunsicherheiten weiter
 verschärfen, so der Tenor der Wissenschaftsorganisationen. Daraufhin hatte die 
Bundesregierung in der Begründung des Gesetzes klargestellt: „Im
 Zusammenhang mit Tierversuchen ist ein vernünftiger Grund für die Tötung
überzähliger Tiere insbesondere dann anzunehmen, wenn die Zucht und Verwendung
der Tiere sorgfältig geplant wurde und die Einrichtung alle ihr zur Verfügung
stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um das Entstehen überzähliger
Tiere zu vermeiden und eine weitere Verwendung der Tiere außerhalb des
konkreten Tierversuchs nach Einschätzung der verantwortlichen Person nicht
erfolgen kann.“ Außerdem wurde eine entsprechende Anpassung der
Tierschutzversuchstierverordnung (TierSchVersV) angekündigt
(FAQ 7).

Im
 Zusammenhang mit Tierversuchen ist ein vernünftiger Grund für die Tötung
 überzähliger Tiere insbesondere dann anzunehmen, wenn die Zucht und Verwendung
 der Tiere sorgfältig geplant wurde

Stellungnahme der Bundsregierung zur Begründung der Gesetzesreform

Diese Anpassung fordert nun auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Sie solle „spätestens gleichzeitig mit der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag“ vorgelegt werden. Zudem fordert der Bundesrat eine ergänzende Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes, die seit mehr als 24 Jahren nicht mehr geändert wurde und teilweise nicht mehr zu dem zwischenzeitlich mehrfach angepassten Tierschutzgesetz passt. Sie sei daher „dringend aktualisierungsbedürftig“, so die Stellungnahme.

Petra Olschowski. Foto: Lena Lux

In einem Redebeitrag während der Plenumssitzung machte sich die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg, Petra Olschowski (Grüne), für diesen Teil der Stellungnahme stark. Sie betonte die Notwendigkeit von Tierversuchen für die weitere Erforschung etwa von Volkskrankheiten wie Krebs und Alzheimer. Das neue Gesetz dürfe nicht dazu führen, dass wichtige Forschungsprojekte durch Rechtsunsicherheit oder intransparente und langwierige Genehmigungsverfahren behindert werden. Die bereits bestehenden Rechtsunsicherheiten führten schon jetzt zu einem Standortnachteil für die hiesige Forschung. Grundsätzlich könne man den eingeschlagenen Weg als Startpunkt für eine Neuausrichtung des Umgangs mit dem Thema begreifen. Vorschläge dazu lägen vor, diese sollten als Impulse genutzt werden.

Damit spielte die Ministerin vermutlich auf den jüngsten Vorstoß der Leopoldina an, die in einer Stellungnahme zum Medizinforschungsgesetz ein eigenes Gesetz für Tierversuche im Verantwortungsbereich des Bundesforschungsministeriums (BMBF) anregte.

Zwei weitere Beschlussempfehlungen, die unter anderem das Land Bremen im Agrarausschuss eingebracht hatte und die weitere Einschränkungen für Tierversuche zum Ziel hatten, lehnte der Bundesrat mehrheitlich ab.

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